Ein Rosinenpicken lässt das Beamtenverhältnis nicht zu.
Peter Michael Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht
Mussten sich vier verbeamtete Lehrer sagen lassen, die für höhere Einkommen und bessere Arbeitsbedingungen auf die Straße gehen und streiken wollten. Die Verfassungsrichter waren nicht der Ansicht, dass das Streikrecht ein Menschenrecht für jedermann sei. Ihre Absage an die Beamten begründeten sie unter anderem mit einem besonderen Treueverhältnis der Lehrer zum Staat und mit den damit verbundenen Privilegien.